Elternvertretung und schulische Gremien

gemäß Hamburgischem Schulgesetz

Zu Beginn eines neuen Schuljahres werden zwei Klassenelternvertretungen und zwei Stellvertretungen gewählt. Sie sollen für einen lebendigen Austausch unter den Eltern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Lehrkräften einer Klasse sorgen sowie bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln. Die Klassenelternvertretungen informieren die anderen Eltern über aktuelle Fragen und Themen der Schule. Sie sollen an der Klassenkonferenz teilnehmen und vor der Zeugniskonferenz gehört werden. Die Klassenelternvertreter wählen den Elternrat. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Elternratssitzungen ist dahingehend verpflichtend für die Elternvertreter, um die Eltern in den Klassen mit allen wichtigen die Schule betreffenden Informationen zu versorgen und entsprechende Rückmeldungen aus den Klassen zu geben.

Der Elternrat wird von den Klassenelternvertretungen gewählt und besteht an unserer Schule aus neun Mitgliedern. Der Elternrat kümmert sich um Fragen, die die ganze Schule betreffen und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen. Er hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an Fach- und Lehrerkonferenzen teilnehmen. Der Elternrat soll zu allen Entscheidungen „von grundsätzlicher Bedeutung“, die von der Schulkonferenz getroffen werden, gehört werden. Der Elternrat tagt regelmäßig und schulöffentlich. Alle Eltern sind eingeladen, ihre Ideen zur Gestaltung der Schule und Wünsche dem Elternrat mitzuteilen.

Email: elternrat.uhlenhorst@gmx.de

Der Elternausschuss ist die Elternvertretung nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz und beschäftigt sich mit allen Fragen, die den Ganztag und die Nachmittagsangebote betreffen.

Der Ganztagsausschuss ist mit Elternvertretern, Schulleitung und dem GBS-Kooperationspartner Uhlennudelcub gGmbH besetzt und befasst sich mit allen Fragen zum schulischen Ganztag.

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Sie ist mit Mitgliedern des Elternrats, Lehrkräften und nichtpädagogischen Mitarbeitern der Schule besetzt. Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz mindestens viermal einberufen werden. Sie tagt schulöffentlich, es sei denn, dass über Personalangelegenheiten beraten wird.